| |
Gebäudehülle - Decke
Die Decke stellt auch den Fußboden des
nächsten Geschosses dar.
|
|
 |
|
1. Allgemeines
|
|
Grundsätzlich
kann man Massiv- und Holzdecken unterscheiden. Bei der Massivdecke
werden dabei meist Hohlkörperdecken verwendet wo z.B. Ziegel
oder Lecabeton in Fertigteilträger eingehängt werden.
Holzdecken werden meist als Holzbalkendecke (Tramlagen), Kreuzbalkendecke
oder Massivholzdecke in Sichtqualität ausgeführt.
Falls das Dachgeschoss nicht ausgebaut werden soll, sollte die
oberste Decke mit einer Dämmschicht von bis zu 30 cm Stärke
gedämmt werden. Wenn der Dachboden trittfest bleiben soll,
benötigt man Dämmstoffplatten, die fugendicht verlegt
werden.
|
|
2. Schall- und Brandschutz
|
|
Bei der Deckenkonstruktion ist ein entsprechender Trittschallschutz
zu berücksichtigen. Eine Verbesserung der Schalldämmung
für Holzdecken kann durch die Unterbrechung der Schallübertragung
(weiche Auflage für Polsterhölzer und Pfosten) sowie durch
eine Erhöhung des Eigengewichts erreicht werden. Bei schwimmenden
Estrichen hilft eine trittschalldämmende, weiche Unterlage.
Die oberste Geschossdecke muss jedenfalls brandhemmend ausgeführt
werden. Bei ausgebautem Dachraum gilt dies für die Dachschräge.
|
|
|